BGH: Fehlerhafte Katheteranlage trotz Einwilligung begründet Behandlungsfehler und Haftung - Urteil 2. Juli 2024 – VI ZR 363/23
02. Juli 2024 - Medizinrecht
Der BGH entschied, dass fehlerhaft angelegte Katheter auch bei Einwilligung des Patienten einen Behandlungsfehler darstellen. Korrekte Durchführung und Dokumentation sind entscheidend für die Haftung.
Sachverhalt
Ein Patient erlitt gesundheitliche Schäden durch fehlerhaft angelegte Arteria-brachialis-Katheter. Strittig war, ob der Fehler ursächlich war und ob eine hypothetische Einwilligung die Haftung ausschließt.
Rechtliche Einordnung
Selbst bei Einwilligung muss der Arzt die medizinische Behandlung korrekt durchführen. Fehlerhafte Katheterlagen stellen einen Behandlungsfehler dar, wenn die Einwilligung formal nicht ausreichend oder die Ausführung fehlerhaft ist.
Auswirkungen
Das Urteil zeigt die Bedeutung korrekter Einwilligung und ordnungsgemäßer Durchführung. Patienten können Ansprüche geltend machen, wenn technische Fehler oder Dokumentationsmängel vorliegen.
Unsere Unterstützung
- Für Patienten: Prüfung von Aufklärung, Einwilligung und Eingriff, medizinische Gutachten, gerichtliche Vertretung.
- Für Mediziner: Beratung zu Einwilligungs- und Aufklärungsdokumentation, Fehler- und Risikomanagement.