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Transplantationsrecht

Wir unterstützen Sie bei der Auslegung und Anwendung transplantationsrechtlicher Vorgaben, begleiten medizinische Entscheidungsprozesse und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden, Einrichtungen und Gerichten

Das Transplantationsrecht regelt in Deutschland alle rechtlichen Fragen rund um die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Geweben und Zellen. Aufgrund der ethischen, medizinischen und gesellschaftlichen Tragweite zählt dieses Rechtsgebiet zu den sensibelsten Bereichen des Medizinrechts. Im Zentrum steht stets die Balance zwischen dem Schutz der Spender – lebend wie verstorben – und dem Interesse der Empfänger an einer lebensrettenden Behandlung.

Unsere Kanzlei berät sowohl Einzelpersonen als auch medizinische Einrichtungen, Transplantationszentren und Ärzte in allen Fragen des Transplantationsrechts mit besonderem Blick für die ethische Dimension.

Hierbei liegt unser Fokus insbesondere auf den nachfolgenden Punkten:

  • Rechtliche Beratung und Vertretung von Spendern, Empfängern und Angehörigen
  • Unterstützung bei Aufklärung, Einwilligung und rechtlicher Dokumentation
  • Begleitung und rechtliche Bewertung von Lebendspenden
  • Durchsetzung von Patientenrechten nach fehlerhafter Transplantation
  • Verteidigung und Interessenvertretung von Ärzten oder Kliniken in Disziplinar-, Straf- oder Haftungsverfahren
  • Beratung medizinischer Einrichtungen zu Organvergabe, Dokumentationspflichten und Compliance
  • Erstellung oder Prüfung von Patientenverfügungen und Organspendeerklärungen
  • Unterstützung bei Verfahren mit Aufsichtsbehörden und Kammern

Haben Sie Fragen
zum Transplantationsrecht?

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Belangen dieses sensiblen Bereichs.

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Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Belangen dieses sensiblen Bereichs.

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