Krankenhausrecht & Pflegerecht
Wir bieten spezifische Beratung und Betreuung für stationäre und ambulante Einrichtungen im Gesundheits- & Pflegesektor sowie für Angehörige
Das Krankenhaus- und Pflegerecht ist ein Teil des Gesundheitsrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der stationären Versorgung von Patienten in Krankenhäusern sowie die pflegerische Betreuung in stationären und ambulanten Einrichtungen.
Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen auf bundes- und landesrechtlicher Ebene und berührt sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Aspekte. Ziel dieses Rechtsgebiets ist es, die Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der medizinischen und pflegerischen Versorgung sicherzustellen und dabei zugleich die Rechte der Patienten sowie die Einhaltung berufsethischer und gesetzlicher Standards zu wahren.
Das Krankenhausrecht regelt die besonderen rechtlichen Anforderungen an den Betrieb stationärer Gesundheitseinrichtungen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- Zulassung und Betrieb von Krankenhäusern
Beratung zu Betriebserlaubnissen, Genehmigungsverfahren und behördlichen Anforderungen - Vertragsrecht im Krankenhaus
Gestaltung und Prüfung von Verträgen mit Ärzten, Pflegepersonal, Dienstleistern und Krankenkasse - Haftungs- und Arzthaftungsfragen
Beratung und Vertretung bei Schadensersatzansprüchen sowie internen Haftungsfragen - Vergütung und Abrechnung (DRG-System)
Rechtliche Unterstützung bei der Krankenhausabrechnung und Sicherstellung korrekter Entgelte - Qualitätsmanagement und Zertifizierungen
Rechtliche Begleitung bei Qualitätsstandards, Prüfungen und Zertifizierungsverfahren
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- Pflegeverträgen und Heimverträgen
Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung von Pflege- und Heimverträgen - Leistungsansprüchen gegenüber Pflegekassen
Durchsetzung von Pflegeleistungen und Pflegegraden gegenüber Pflegekassen und Sozialversicherungsträgern - Haftung bei Pflegefehlern
Vertretung bei Schäden durch fehlerhafte oder unterlassene Pflege, einschließlich Schadensersatzansprüchen - Heimrecht
Rechtliche Unterstützung bei Aufnahme, Kündigung und Konflikten mit Pflegeheimen - Betreuungs- und Vorsorgerecht
Beratung zu rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Unsere Leistungen im Pflege- und Krankenhausrecht:
- Begleitung von Widerspruchsverfahren, Klagen und Eilverfahren
- Kommunikation mit Pflegekassen, Heimaufsicht, MD und Trägern
- Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung (Heimverträge, Dienstverträge)
- Schulungen und Inhouse-Seminare für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
- Vertretung in Bußgeld- und Aufsichtsverfahren
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Pflege- und Behandlungsfehlern
Komplexe Fragen im Krankenhaus- und Pflegerecht?
Wir entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie und vertreten Einrichtungen, Angehörige und Betroffene außergerichtlich wie gerichtlich.
Komplexe Fragen im Krankenhaus- und Pflegerecht?
Wir entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie und vertreten Einrichtungen, Angehörige und Betroffene außergerichtlich wie gerichtlich.