Kollektivarbeitsrecht & Mitbestimmung
Wir beraten Unternehmen und Betriebsräte umfassend im kollektiven Arbeitsrecht und unterstützen Sie dabei, Mitbestimmungsrechte zu nutzen, Verhandlungen konstruktiv zu führen und Konflikte frühzeitig zu lösen
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften und ist für den betrieblichen Alltag von großer Bedeutung. Für Arbeitgeber bedeutet dies, die Mitbestimmungspflichten zu kennen und zu respektieren, Kommunikationswege offen zu halten und die Zusammenarbeit so zu gestalten, dass Betriebsräte als konstruktive Partner eingebunden werden.
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmervertretungen dabei, wie sie ihre Rollen verantwortungsvoll und gesetzeskonform ausfüllen können. Für Betriebs- und Personalräte bieten wir rechtliche Begleitung bei der Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben, von der Initiierung von Maßnahmen bis zur Durchsetzung von Interessen.
Unsere Leistungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen im Überblick:
- Beratung zu den umfassenden Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG
- Unterstützung bei Arbeitszeitgestaltung, Schichtplänen, Überstundenregelungen und Pausen
- Beratung zu Urlaubsgrundsätzen, Urlaubsplanung und betrieblicher Ordnung
- Unterstützung bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Mitarbeiterüberwachung
- Entwicklung praxisnaher Strategien für rechtssichere Mitbestimmung und Konfliktvermeidung
- Begleitung bei Vorbereitung, Verhandlung und Formulierung von Betriebsvereinbarungen
- Gestaltung von Vereinbarungen zu Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Beratung bei Nutzung betrieblicher Einrichtungen und Verhaltensregeln im Betrieb
- Unterstützung bei Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Betriebsstilllegungen
- Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Belange
- Beratung zu Abfindungen, Umschulungen und Transferleistungen
- Rechtliche Begleitung bei Betriebsschließungen, Massenentlassungen oder wesentlichen Organisationsänderungen
- Beratung zu Mitbestimmungsrechten, Haftungsrisiken und Konfliktprävention
- Unterstützung für Betriebsräte bei der Vertretung der Interessen der Beschäftigten
- Prüfung der Tarifbindung von Unternehmen und rechtliche Beratung zu Konsequenzen
- Unterstützung bei Anwendung, Auslegung und Verhandlung von Tarifverträgen
- Schulungen zu Rechten, Pflichten, Mitbestimmung und Konfliktmanagement
- Individuelle Beratung zu Verhandlungsstrategien, Umgang mit Arbeitgebern und betrieblichen Herausforderungen
- Stärkung der Handlungsspielräume von Betriebsräten für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Entwicklung fairer und praktikabler Lösungen für strittige Mitbestimmungsfragen
- Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen bei Streiks, Warnstreiks und Arbeitskampfmaßnahmen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Gewerkschaften
- Strategische Begleitung zur Minimierung wirtschaftlicher Schäden und Wahrung der Rechte aller Beteiligten
Stehen Sie vor kollektivrechtlichen Herausforderungen?
Wir unterstützen Sie bei Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und betrieblichen Veränderungen.
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