Datenschutz im Gesundheitswesen
Vertrauen Sie auf einen starken Partner für sensible Daten
Der Datenschutz im Gesundheitswesen stellt besondere Anforderungen an den Schutz personenbezogener und sensibler Gesundheitsdaten. Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), müssen medizinische Einrichtungen, Praxen, Kliniken und weitere Akteure sicherstellen, dass Patientendaten vertraulich, sicher und rechtmäßig verarbeitet werden.
Das Rechtsgebiet umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Weitergabe von Gesundheitsdaten. Dazu gehören auch die Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) sowie die Einholung von Einwilligungen und die Wahrung der Betroffenenrechte.
Zudem regelt der Datenschutz im Gesundheitswesen die Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die Meldung von Datenschutzverletzungen sowie die Zusammenarbeit mit Datenschutzaufsichtsbehörden. Verstöße können erhebliche Bußgelder und Reputationsschäden nach sich ziehen.
Unsere Kanzlei berät und unterstützt Akteure im Gesundheitswesen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben, der Erstellung und Prüfung von Datenschutzkonzepten sowie bei der Bewältigung von Datenschutzvorfällen und behördlichen Prüfungen, darüber hinaus bieten wir Schulungen in diesem Bereich an.
Datenschutz im Gesundheitswesen sicher im Griff
Wir helfen Ihnen, Patientendaten rechtskonform zu schützen und Datenschutzvorfälle professionell mit maßgeschneiderten Lösungen zu bewältigen.
Datenschutz im Gesundheitswesen sicher im Griff
Wir helfen Ihnen, Patientendaten rechtskonform zu schützen und Datenschutzvorfälle professionell mit maßgeschneiderten Lösungen zu bewältigen.