Berufsrecht der Heilberufe
Berufsrechtliche Fragen im Gesundheitswesen klären
Berufsrecht der Heilberufe
Das Berufsrecht der Heilberufe legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte, Psychotherapeuten und weitere Heilberufe fest. Es sichert eine fachlich, ethisch und rechtlich korrekte Berufsausübung, schützt Patienten und die öffentliche Gesundheit und regelt zentrale Aspekte wie Zulassung, Approbation, Fortbildung, Schweigepflicht, Dokumentation und Interessenkonflikte. Zudem definiert es die Sanktionen bei Pflichtverletzungen und stellt so die Qualität der Versorgung sowie das Vertrauen in die Heilberufe sicher.
Zu unseren Beratungsfeldern zählen sämtlichen Fragestellungen zum Berufsrecht, insbesondere:
- Beratung zu berufsrechtlichen Vorschriften und deren Anwendung im Berufsalltag
- Unterstützung bei der Auslegung und Umsetzung von Berufsordnungen und berufsständischen Regelwerken
- Begleitung bei Zulassungs- und Approbationsverfahren, insbesondere mit Bezügen zum Ausland
- Begleitung und Unterstützung bei Widerruf der Approbation
- Beratung zu Fort- und Weiterbildungspflichten und deren Nachweis
- Beratung zu berufsständischen Pflichten wie Schweigepflicht, Dokumentationspflicht und Umgang mit Interessenkonflikten
- Vertretung in berufsgerichtlichen Verfahren und Disziplinarverfahren vor Berufsgerichten und Aufsichtsbehörden
- Unterstützung bei berufsrechtlichen Abmahnungen und Ordnungsmaßnahmen
- Beratung und Vertretung bei berufsrechtlichen Konflikten mit Patienten, Kollegen oder Kammern
- Prüfung und Gestaltung von Compliance-Richtlinien im Heilberufebereich
- Beratung zu Haftungsrisiken im Zusammenhang mit berufsrechtlichen Pflichten
- Unterstützung bei der Umsetzung von berufsrechtlichen Anforderungen im Praxis- oder Klinikbetrieb
- Schulung und Sensibilisierung zu berufsrechtlichen Themen
- Entwicklung von Präventionsstrategien zur Vermeidung berufsrechtlicher Konflikte
Arzt- und Psychotherapeutenrecht
Das Arztrecht und das Psychotherapeutenrecht bildet gemeinsam den rechtlichen Rahmen für die Berufsausübung von Ärzten und Psychotherapeuten. Sie betreffen eine Vielzahl an Fragestellungen, die sowohl vertragsrechtliche als auch haftungsrechtliche Dimensionen haben und häufig im Zusammenspiel mit dem Sozial- und Gesundheitsrecht stehen.
Wir beraten Ärzte, Psychotherapeuten und weitere Leistungserbringer zu allen arbeitsrechtlichen, haftungsrechtlichen und vertragsrechtlichen Fragen:
- Vertragsrechtliche Aspekte: Gestaltung, Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen, Honorarverträgen, Kooperationsverträgen und Gesellschaftsverträgen
- Arzt-Patienten-Beziehung: Prüfung, Gestaltung und Auswertung von Behandlungsverträgen, Beratung zu Aufklärungspflichten und Einwilligungen
- Haftungsrecht: Umgang mit Behandlungsfehlern, Sorgfaltspflichten, Prävention von Haftungsrisiken
- Praxisführung und Organisation: Arbeitsrechtliche Vorgaben, Datenschutz, Compliance in der Praxisorganisation
- Abrechnung und Wirtschaftlichkeitsprüfung: GOÄ, GOP, EBM, Honorarvereinbarungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie zu Abrechnungsprüfungen durch KVen und Kostenträger
- Vertretung in Verfahren: z. B. vor (Berufs-)Gerichten, Kammern, Approbationsbehörden, KV-Gremien
Berufsrechtliche Fragen im Gesundheitswesen klären
Wir beraten Sie zu Pflichten, Zulassung, Praxisverträgen, Abrechnung und Haftungsfragen und vertreten Ihre Interessen gegenüber Kammern, Behörden und Gerichten.
Berufsrechtliche Fragen im Gesundheitswesen klären
Wir beraten Sie zu Pflichten, Zulassung, Praxisverträgen, Abrechnung und Haftungsfragen und vertreten Ihre Interessen gegenüber Kammern, Behörden und Gerichten.