LAG Mecklenburg-Vorpommern: Betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls eines Großauftrags – wirtschaftliche Begründung und korrekte Sozialauswahl entscheidend - Urteil vom 15. Januar 2025 – Az. 3 SLa 156/24
15. Januar 2025 - Arbeitsrecht
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschied, dass der Wegfall eines Großauftrags eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen kann, sofern die wirtschaftlichen Auswirkungen nachvollziehbar dargestellt und die Sozialauswahl korrekt durchgeführt werden.
Sachverhalt
Ein Unternehmen verlor einen Großauftrag, der für einen Dispositionsbetrieb erhebliche Fahrleistungen beinhaltete. Daraufhin wurden Dispositionstätigkeiten im Betrieb eingestellt und eine Kündigung ausgesprochen. Die Klägerin behauptete unter anderem, dass das betriebliche Erfordernis nicht ausreichend dargelegt sei und die Sozialauswahl fehlerhaft war.
Rechtliche Einordnung
Das Gericht erkannte an, dass der Wegfall eines Großauftrags ein betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG darstellen kann. Voraussetzung ist jedoch eine tatsächliche und nachvollziehbare Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen sowie eine ordnungsgemäße Sozialauswahl.
Auswirkungen
- Arbeitnehmer sollten bei Kündigungen wegen Auftragsverlusts prüfen lassen, ob das Unternehmen den Wegfall ausreichend begründet und die Auswahl geregelt hat.
- Arbeitgeber müssen solche Kündigungen wirtschaftlich nachvollziehbar begründen und die Sozialauswahl sorgfältig vornehmen.
Unsere Unterstützung
- Für Arbeitnehmer: Analyse der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers, Prüfung der Kündigung und Erhebung der Kündigungsschutzklage.
- Für Arbeitgeber: Beratung zur Gestaltung betriebsbedingter Kündigungen bei Auftragsrückgang, Dokumentation des Erfordernisses, Unterstützung bei Sozialauswahl und Prozessprävention.