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LAG Schleswig Holstein: Kündigung wegen Krankheit unwirksam bei fehlerhafter Betriebsratsanhörung - Urteil vom 10. Januar  2024 – Az. 3 Sa 74/23

10. Januar 2024 - Arbeitsrecht

Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein entschied, dass die krankheitsbedingte Kündigung einer langzeiterkrankten Arbeitnehmerin wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG unwirksam war. Voraussetzungen wie betriebliches Eingliederungsmanagement, negative Gesundheitsprognose und Interessenabwägung müssen erfüllt sein, und der Betriebsrat ist korrekt zu beteiligen. Die fehlerhafte Anhörung führte zur Aufhebung der Kündigung.

Sachverhalt

Eine langzeiterkrankte Bilanzbuchhalterin war mehrfach arbeitsunfähig und wurde schließlich krankheitsbedingt gekündigt. Vor Ausspruch der Kündigung wurde der Betriebsrat angehört, jedoch erfolgte diese Anhörung fehlerhaft – zum Beispiel wurden nicht alle erforderlichen Umstände mit dem Betriebsrat besprochen. Die Arbeitnehmerin klagte gegen die Kündigung.

Rechtliche Einordnung

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG muss zunächst ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) geprüft werden, die negative Gesundheitsprognose dargelegt sein und eine Interessenabwägung durchgeführt sein. Außerdem muss bei Betrieben mit Betriebsrat der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört sein (§ 102 BetrVG). Im vorliegenden Fall führte die fehlerhafte Anhörung zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Auswirkungen

  • Für Arbeitnehmer: Fehler bei der Betriebsratsanhörung können einen sonst zulässigen krankheitsbedingten Kündigungsgrund entkräften.
  • Für Arbeitgeber: Die Einhaltung formaler Voraussetzungen – insbesondere Betriebsratsanhörung und bEM Prozess – ist essenziell zur Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung.
  • Kündigungsprozesse bei Krankheiten müssen sowohl medizinisch begründet als auch sachlich korrekt durchgeführt werden.

Unsere Unterstützung

  • Für Arbeitnehmer: Prüfung, ob Betriebsrat korrekt angehört wurde, ob bEM stattgefunden hat, und ob die Kündigung wirksam war. Unterstützung bei Klage und Anspruchsdurchsetzung.
  • Für Arbeitgeber: Beratung zur rechtssicheren Durchführung krankheitsbedingter Kündigungen, Prozessgestaltung, bEM Dokumentation und Betriebsratsbeteiligung.

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