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LG München I: Grober Behandlungsfehler bei Geburt führt zu 1 Million Euro Schmerzensgeld und umfassenden Schadensersatzansprüchen - Urteil vom 10. November 2024 – 9 O 3753/22

10. November 2024 - Medizinrecht

Das LG München I wertete die unterlassene Einleitung eines Kaiserschnitts trotz auffälliger CTG-Werte als groben Behandlungsfehler. Wegen der schweren Hirnschäden des Kindes sprach das Gericht 1 Million Euro Schmerzensgeld und umfangreichen Schadensersatz zu.

Sachverhalt

Während einer Geburt kam es zu Komplikationen, da die verantwortliche Ärztin trotz auffälliger CTG-Werte nicht rechtzeitig einen Kaiserschnitt einleitete. Das Kind erlitt hierdurch einen schweren Sauerstoffmangel mit bleibenden Hirnschäden und ist seither schwerstbehindert. Die Eltern klagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Rechtliche Einordnung

Das Landgericht München I beurteilte das Verhalten der Ärztin als groben Behandlungsfehler im Sinne des § 630h Abs. 5 BGB.
Ein solcher liegt vor, wenn gegen elementare medizinische Behandlungsstandards verstoßen wird und das Fehlverhalten aus ärztlicher Sicht nicht mehr nachvollziehbar erscheint.
Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um: Es wird vermutet, dass der Fehler ursächlich für den eingetretenen Schaden war.

Auswirkungen

Das Gericht sprach ein Schmerzensgeld von 1 Million Euro sowie umfangreiche Schadensersatzleistungen zu.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Gerichte bei gravierenden Geburtsschäden und eindeutigen Pflichtverletzungen hohe Entschädigungssummen zusprechen.
Für betroffene Familien ist dieses Urteil ein wichtiges Signal: Bei schweren ärztlichen Fehlern können erhebliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Folgekosten geltend gemacht werden.

Unsere Unterstützung

Wir vertreten betroffene Eltern und Familien in Fällen schwerer Behandlungsfehler während Schwangerschaft und Geburt.

  • Einholung spezialisierter medizinischer Gutachten
  • Prüfung sämtlicher Schadenspositionen (Pflege, Therapie, Zukunftsschäden)
  • Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen

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