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BAG: Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft möglich - Urteil vom 3. April 2025 – Az. 2 AZR 156/24

03. April 2025 - Arbeitsrecht

Das BAG entschied, dass eine Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen werden kann, wenn eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Frist von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin wurde ordentlich gekündigt. Zum Zeitpunkt des Kündigungsschreibens war ihr die Schwangerschaft noch nicht bekannt. Erst nachdem die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage bereits abgelaufen war, erfuhr sie schuldlos von ihrer Schwangerschaft.

Rechtliche Einordnung

Das Gericht entschied, dass die verspätete Kündigungsschutzklage auf Antrag nachträglich zuzulassen ist, wenn die Arbeitnehmerin schuldlos von der Schwangerschaft erst nach Ablauf der Frist Kenntnis erlangt hat. Damit wird der Sonderkündigungsschutz für Schwangere gestärkt.

Auswirkungen

  • Arbeitnehmerinnen in solchen Situationen erhalten eine bessere Chance, auch noch nach Fristablauf Klage zu erheben.
  • Arbeitgeber müssen prüfen, ob bei Kündigung von (möglicherweise) Schwangeren Risiken bestehen, insbesondere wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwangerschaft hatte.
  • Die Rechtssicherheit bei Kündigungen gegenüber Frauen im gebärfähigen Alter wird erhöht.

Unsere Unterstützung

  • Für Arbeitnehmerinnen: Prüfung Ihrer persönlichen Situation, Unterstützung bei Antrag zur nachträglichen Zulassung der Klage, rechtliche Vertretung.
  • Für Arbeitgeber: Beratung zur Risikoabschätzung bei Kündigungen von Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter, Prozess und Risikoanalyse.

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