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LAG Niedersachsen: Ordentliche Kündigung eines Restaurantleiters wegen mehrfacher sexueller Belästigung auch ohne Abmahnung zulässig - Urteil vom 29. April 2025 – Az. 11 SLa 472/24

29. April 2025 - Arbeitsrecht

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied, dass die ordentliche Kündigung eines langjährigen Restaurantleiters wegen mehrfacher sexueller Belästigung gegenüber Mitarbeiterinnen gerechtfertigt war. Eine vorherige Abmahnung war nicht erforderlich, da das Verhalten schwerwiegend war, das Vertrauensverhältnis irreparabel gestört wurde und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar war.

Sachverhalt

Ein Restaurantleiter mit leitender Funktion und langjähriger Betriebszugehörigkeit wurde aufgrund mehrfacher sexueller Belästigungen gegenüber Mitarbeiterinnen ordentlich gekündigt. Eine frühere Kündigung war per Versäumnisurteil aufgehoben worden.

Rechtliche Einordnung

Das Gericht hielt die ordentliche Kündigung für gerechtfertigt, auch ohne vorherige Abmahnung, weil das Verhalten schwerwiegend war, das Vertrauensverhältnis irreparabel gestört war und das Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar war.

Auswirkungen

  • Arbeitgeber können bei gravierendem Fehlverhalten wie sexueller Belästigung sofortige Maßnahmen ergreifen.
  • Arbeitnehmer in leitenden Positionen sind besonders dem Risiko ausgesetzt, dass Vertrauensbruch zur Kündigung führt.

Unsere Unterstützung

  • Für Arbeitnehmer: Rechtsprüfung bei Vorwürfen schwerwiegenden Fehlverhaltens, Bewertung der Kündigung, Unterstützung bei Verteidigung oder Klage.
  • Für Arbeitgeber: Beratung zur Handhabung von Fehlverhalten, Dokumentation von Vorfällen, rechtssichere Kündigungsstrategie.

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